Schönwalde, den 11.03.2001
Vereinbarung zur Damwildhege im Hegering VII
Schönwalde-Kasseedorf
Abschussrichtlinien ab dem 1.4.2001 bis auf Widerruf
- Die Jagdzeiten regeln die jeweiligen Verordnungen (VO's) des Bundesjagdgesetzes (BJG) und der Landesverordnung ( LVO ) über die Änderung von Jagdzeiten.
- Der Abschuss folgt der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Damwildes in Schleswig-Holstein, erlassen vom MUNF am 30.6.1997. Diese bildet den Rahmen für die regional verbindliche Abschussrichtlinie des Hegeringes Schönwalde-Kasseedorf.
- Grundlage ist der für das jeweilige Jagdjahr gültige Gemeinschaftsabschussplan
- Die Erfüllung des Abschusses von weiblichem Damwild ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Erreichung des Hegezieles.
- Der überwiegende Teil des zu erlegenden männlichen Damwildes soll in der Jugendklasse (Hirschkälber und Junge Hirsche) zur Strecke kommen. Hirschkälber gehören beim Abschuss zum männlichen Damwild. Die "Jungen Hirsche" der Klasse III ( Altersstufe 1-2 jährig ) sind die Spießer und Knieper. Bei der Durchführung des Abschusses sollen bevorzugt die schwächeren, nicht die der Normalentwicklung entsprechenden Stücke erlegt werden.
- "Mittelalte Hirsche" der Klasse II ( Altersstufe 3-7 jährig ) sind weitgehend zu schonen, um einen entsprechenden Anteil alter, reifer Schaufler heranwachsen lassen zu können. Im Jagdjahr 2014/2015 sind zwei Chancenhirsche der Klasse II freigegeben. Ist ein Hirsch II erlegt, so ist dieses Revier für das laufende Jagdjahr sofort gesperrt. Der Abschuss ist dem HRL unverzüglich zu melden und der Hirsch in der Decke zu zeigen.
- "Alte Hirsche" der Klasse I gehören zur Altersstufe 8- jährig und älter. Das Altersziel für den Hegering ist auf 10 Jahre festgesetzt.
- Für den gesamten Hegering sind 4 Chancenhirsche der Klasse I ( davon 2 Forst- und 2 Feldreviere ) freigegeben. Ein Abschuß ist dem HRL unverzüglich zu melden und der Hirsch ist in der Decke zu zeigen. Zur Zeit wird das jeweilige Revier für das laufende und zwei Folgejahre für weitere Hirsche der Klasse I gesperrt.
- Hirsche mit abnormen Geweihen ( z.B. Mönche, Einstangenhirsche ) oder stark zurückgesetzte Hirsche (z.B. Geweihstümpfe ) sind über den Abschussplan hinaus aus der Reserve freigegeben. Der Abschuss ist
- unverzüglich dem HRL zu melden.
- Krankes Damwild, das nicht im Abschussplan berücksichtigt wird, muss dem HRL nach Abschuss unverzüglich in der Decke vorgezeigt werden.
- Im Jagdjahr2014/2015 beträgt die Reserve 44 Stück Damwild. Die Einteilung ist in dem Abschussplan ersichtlich. Die Reserve wird vom HRL verwaltet. Die jeweiligen Reviere können beim HRL zusätzlich daraus nach Erfüllung ihres Abschusses weitere Tiere beantragen.
- Diese Richtlinie kann nach Bedarf durch die Revierinhaber unter Leitung des HRL für die regionalen Erfordernisse neu beraten und beschlossen werden.
Klaus- Dieter Paulsen
( Hegeringleiter Schönwalde Kasseedorf )